Bundeskabinett beschließt Anhebung der Wertgrenzen für die Direktvergabe
Am 11. Dezember 2024 hat die Bundesregierung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge beschlossen. damit wird zum einen die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen des Bundes von derzeit 1.000 auf 15.000 Euro erhöht. Zum anderen werden die krisenbedingt von 5.000 auf 8.000 Euro angehobenen Wertgrenzen für den Baubereich verlängert.
Bis zu den genannten Wertgrenzen müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keine Vergabeverfahren durchführen. Die Erleichterungen gelten auch für Zuwendungsempfänger. Die Anhebung geht zurück auf einen Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für “Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen Aufträgen im Unterschwellenbereich”. Die Anhebung ist zunächst bis Ende 2025 befristet.