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Bundestag verabschiedet Novelle zum GEG

08. September 2023

Der Bundestag hat heute die letzte, viel diskutierte Novelle zum GEG verabschiedet. Zentraler Punkt ist eine Anpassung von § 71 des Gesetzes. Dabei wird geregelt, welche Art von Heizlösung in Zukunft verbaut werden darf. Wie bereits im Koalitionsvertrag der Regierung festgehalten, sollen in Zukunft nur noch Heizungen verbaut werden, die sich zu 65 % aus erneuerbaren Energien speisen. Direkt ab dem 1.1.2024 betroffen sind Neubauten in Neubaugebieten (Zeitpunkt des Bauantrags). Für alle anderen Neubauten und Bestandsgebäude kommt es darauf an, ob bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Kommunen ab 100.00 Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleine Kommunen haben bis zum 30.06.2028 dafür Zeit. Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, gilt die 65-Prozent-Pflicht einen Monat nach Bekanntgabe durch die Kommune.

Das Gesetz ist durchaus technologieoffen gestaltet. Neben einem Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen und Stromdirektheizungen sind auch Heizlösungen mit Biomasse und Wasserstoff möglich. Es dürfen weiterhin auch Gasheizungen verbaut werden, wenn diese auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind und das Gebäude in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt. Schließlich sind auch Hybridlösungen erlaubt, also beispielsweise eine Wärmepumpe mit einer kleinen Gasheizung zur Warmwasserbereitung.

Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Reihe von Sonder- und Härtefällen vor, unter anderem für Etagenheizungen, soziale Härtefälle und Regelungen zur Nutzung gebrauchter Gasheizungen als Übergangslösung.

Wichtig ist nun, wieder Vertrauen bei den Bauherren herzustellen. Der politische Streit der letzten Monate hat zu großer Verunsicherung geführt und letztlich zu einem starken Rückgang der Nachfrage nach Wärmepumpen. Langfristig werden die Kosten für Gas und Öl weiter steigen und sich erneuerbare Energien voraussichtlich als die wirtschaftlichste Lösung herauskristallisieren. Investitionen im TGA Bereich sind mit hohen Kosten verbunden. Die Regierung muss jetzt glaubhaft für Planungssicherheit sorgen und vor allem ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Nur so kann die Energiewende im Gebäudesektor zum Erfolg werden.