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Genehmigungsbeschleunigungsgesetz schafft Rahmen für schnelleres Bauen

31. Oktober 2023

Am 20. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz GBeschlG final beschlossen. Das im Gesetz verankerte Instrument der planfeststellungsbefreiten Ersatzneubauten von Brücken mit Kapazitätserweiterung an Bundesfernstraßen könne dazu beitragen, das vom Verkehrsministerium gesteckte Ziel zu erreichen, bis 2030 4.000 Autobahnbrücken zu modernisieren, stellt der Verein ProMobilität in Aussicht. Die zeitweilig aus dem Gesetzesentwurf entfernte Anlage mit 138 Autobahn-Ausbauvorhaben, für die ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben wird, ist wieder aufgenommen. Allerdings moniert der BDI, dass die Bundeswasserstraßen in dieser Priorisierung unberücksichtigt geblieben sind. Das „überragende öffentliche Interesse“ wurde neben den Brücken und Bundesautobahnen nur den Bundesschienenwegen zuerkannt.

Neu im GBeschlG ist unter anderem auch, dass künftig bei kleinen und mittleren Maßnahmen zur Elektrifizierung von Schienenstrecken sowie zur Steigerung der Netzresilienz (z.B. Gleise und Weichen) auf Nutzen-Kosten-Bewertungen verzichtet wird, entsprechend den Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene.

Nun muss sich das GBeschlG in der Praxis bewähren. Hier ist entscheidend, ob die Verwaltung personell in der Lage sein wird, kurzfristig Genehmigungen zu erteilen, zumal im Gesetz selbst keine verbindlichen Fristen festgelegt sind. Eine Stichtagsregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz über den Schienenbereich hinaus wäre hierbei hilfreich. Um den Genehmigungsstau aufzulösen, müssen die Planungskapazitäten der öffentlichen Hand deutlich aufgestockt werden.