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HOAI-Anwendung: BGH trifft keine Entscheidung

18. Mai 2020

Leider hat der Bundesgerichtshof keine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI zumindest für Verträge zwischen Privatpersonen noch Anwendung finden können. Mit Beschluss vom 14. Mai 2020 – VII ZR 174/19 – hat er das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt. Der BGH tendiert dazu, dass § 7 HOAI auch weiterhin angewendet werden kann, sieht die Rechtslage jedoch als so unklar an, dass er kein Urteil fällen kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BGH:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020059.html?nn=10690868