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Jetzt beginnt die Arbeit! – Der VBI zum Koalitionsvertrag

15. April 2025

Ab heute liegt der Koalitionsvertrag den SPD-Mitgliedern zur Abstimmung vor, auf den sich die zukünftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD verständigt haben. Zwei Wochen haben die Parteispitzen Zeit, die Genossen zu überzeugen. Ist auch diese Hürde genommen, muss die Regierungsbildung zügig abgeschlossen und die politische Arbeit aufgenommen werden. Denn die Zeit drängt.

Der Koalitionsvertrag enthält einige gute und notwendige Ansätze für Verbesserungen: Darunter Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der nachhaltigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und zur Gewinnung von Fachkräften. Darüber hinaus haben sich die Koalitionäre Maßnahmen vorgenommen, die die Tätigkeit der Planerinnen und Planer maßgeblich berühren; dazu gehören u. a.:

  • Der Abschluss des nationalen Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode inklusive Einführung einer verbindlichen Stichtagsregelung
  • Die vollständige Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und Weiterentwicklung des BIM zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens
  • Die Autobahn GmbH des Bundes soll kreditfähig werden und Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus erhalten – insbesondere bei Brücken und Tunneln
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll mit begrenzter Kreditfähigkeit ausgestattet werden
  • Verbindliche überjährige Finanzierungszusagen für die Deutsche Bahn (Eisenbahninfrastrukturfonds) und für den Ausbau von Wasserstraßen
  • Die Schaffung eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes zur beschleunigten und zielgerichteten Befriedigung der dringenden Investitionsbedarfe aus den Mitteln des Sondervermögens
  • Erreichen der Energiewende, u. a. durch den Ausbau der Netze für Strom und Fernwärme, den Wasserstoffhochlauf und die Einführung von CCS/CCU-Technologien
  • Die Vereinfachung von Baustandards (v. a. in Bezug auf den Wohnungsbau) und Absicherung des Gebäudetyps E
  • Das Vergaberecht soll vereinfacht und mittelstandfreundlicher werden
  • Fachkräftesicherung durch Abbau von bürokratischen Hürden und Digitalisierung – u. a. durch die Einführung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung sowie durch den Ausbau der frühen MINT-Bildung

Der neue Koalitionsvertrag weckt Hoffnung, dass in Deutschland notwendige Rahmenbedingungen gesetzt werden, die die Wirtschaftstätigkeit und auch die der Bau- und Planungswirtschaft positiv beeinflussen und zur nachhaltigen Erneuerung der deutschen Infrastrukltur beitragen. Notwendig ist jetzt eine tatsächliche, anstatt einer nur vermeintlichen Zeitenwende. Die kommende Bundesregierung wird zeigen müssen, dass sie ihrem eigenen Anspruch und den hohen Erwartungen von Bevölkerung, Wirtschaft und internationalen Partnern gerecht werden kann. Die Planerinnen und Planer jedenfalls sind bereit ihren Teil beizutragen, um Deutschland zukunftsfähig zu gestalten.