Neue HOAI tritt am 1. Januar in Kraft
Die HOAI 2021 ist am 7. Dezember nun auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist die letzte Voraussetzung dafür erfüllt, dass die geänderte HOAI wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.
Zuvor hatte der Bundesrat am 27. November dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Die neue HOAI war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof im Juli 2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt hatte. Zur Umsetzung dieses EuGH-Urteils war die nun verabschiedete Novellierung notwendig geworden.
„Es ist gut, dass die Hängepartie nach dem EuGH-Urteil im vergangenen Jahr nun beendet wurde und die HOAI ab dem 1. Januar 2021 als Orientierung für angemessene Honorare in Kraft treten kann“, erklärte VBI-Präsident Jörg Thiele. „Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Verordnung deutlicher betont, dass die Honorare auch in Zukunft angemessen sein müssen.“ Nach dem Inkrafttreten der neuen HOAI stehen 2021 die Aktualisierung der Leistungsbilder und die Erhöhung der seit 2013 unveränderten Tafelwerte auf der Tagesordnung. „Dies wird eine unserer zentralen Forderungen im Bundestagswahljahr sein“, so der VBI-Präsident.