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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes muss realistisch sein

03. März 2023

Die Bundesregierung hat sich als Ziel gesetzt, in Deutschland eine Wärmewende anzustoßen und so sicherzustellen, dass auch der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral wird. Eine besondere Hürde ist dabei die lange Laufzeit von Heizungen. Wenn eine Heizung 30 Jahre Laufzeit besitzt, muss bereits frühzeitig sichergestellt werden, dass sie auch in Zukunft treibhausgasarm oder -neutral betrieben werden kann. Daher wurde bereits im Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt.

Aus dem nun vorgelegten Referentenentwurf geht hervor, dass ab dem 01.01.2024 jede neu verbaute Heizung, auch bei Bestandsgebäuden, zu 65 Prozent Energie aus Erneuerbaren beziehen muss. Dies ist effektiv ein Verbot von reinen Öl- und Gasheizungen. Im Koalitionsvertrag wurde diese Änderung noch für den 01.01.2025 angekündigt. Ein Vorziehen um ein Jahr ist aus Sicht der beratenden Ingenieure sehr ambitioniert. Kritisch für ein Gelingen dieser gesetzlichen Vorgaben ist ein Hochlauf der industriellen Produktion von Wärmepumpen und ausreichende Kapazitäten von Fachkräften für den Einbau von alternativen Heizlösungen.

Positiv bewertet der VBI das klare Bekenntnis zur Technologieoffenheit. Nur wenn alle technischen Optionen genutzt werden, können in Einzelfall optimale Lösungen gefunden werden. Außerdem ist wichtig, dass die im Entwurf vorgesehenen Übergangsfristen und Härtefallregelungen erhalten bleiben und großzügig umgesetzt werden. In bestimmten Fällen, wie bei Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, ist die Frist vom 01.01.2024 unter keinen Umständen einzuhalten. Die hier im Gesetz vorgesehenen Fristverlängerungen sind zwingend notwendig, um Härtefälle zu vermeiden und die Akzeptanz der Gesellschaft zu gewährleisten. Positiv ist hier auch zu bewerten, dass keine Laufzeitbeschränkungen für Heizungen aufgenommen wurden, welche über das aktuelle GEG hinaus gehen. Diese Beschränkungen würde der VBI klar ablehnen.

Schließlich ist ein ganz zentraler Punkt der Wärmewende die Finanzierung. Das hat auch eine interne Umfrage der Mitgliedsunternehmen des VBI ergeben. Dabei wurden die Kosten neuer Heizungen und vor allem zusätzliche Kosten wie Sanierungsmaßnahmen als größte Hürde in der Umsetzung eingestuft. Nur wenn die Bundesregierung dafür sorgt, dass bestehende Förderprogramme wie die BEG umgesetzt werden, kann diese Hürde überwunden werden. Es ist notwendig, hier nicht nur eine ausreichende finanzielle Ausstaffierung zu gewährleisten, sondern auch für Stabilität und Transparenz zu sorgen. Nur so kann genug Vertrauen bei Bauherren aufgebaut werden, um notwendige Maßnahmen auch umzusetzen. Die Kapazitäten der Planerinnen und Planer sind auf jeden Fall ausreichend vorhanden und die Ingenieurbüros stehen bereit, um die Wärmewende planerisch umzusetzen.