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Öffentliche Aufträge: 2020 gelten neue Schwellenwerte

21. November 2019 | Wie von der EU-Kommission im Oktober mitgeteilt, werden zum 1. Januar 2020 die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge turnusgemäß angepasst.

Das betrifft im Einzelnen die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie die Schwellenwerte für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die ab 1. Januar 2020 gültigen Schwellenwerte lauten wie folgt:

  • Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
  • zentrale Regierungsdienststellen: 139.000 Euro (statt bisher 144.000 Euro)

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (L 279/25) veröffentlicht.