Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz
Das Bürokratieentlastungsgesetz steht im Mittelpunkt dringend benötigter Reformen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) schlägt Alarm und fordert Nachbesserung. Die bestehenden bürokratischen Hürden behindern Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen. Dieser bürokratische Aufwand verbraucht wertvolle personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen und trifft insbesondere den industriellen Mittelstand. Auch die Bauplanungsbranche leidet unter den aktuellen bürokratischen Belastungen und benötigt dringend Entlastungen. Bezeichnend für dieses Problem sind die langwierigen und hochkomplexen Genehmigungsverfahren, die dringende Bauvorhaben unnötig verzögern.
Schriftformerfordernis abschaffen
Jeder Schritt zur Abschaffung der Schriftformerfordernisse ist sinnvoll, um bürokratische Prozesse zu verschlanken und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Durch ein umfassendes Normenscreening sollten alle überflüssigen Schriftformerfordernisse ermittelt und konsequent gestrichen werden. Gleichzeitig müssen vorhandene digitale Lösungen zur Erfüllung der Schriftformerfordernisse gesetzlich verankert werden, um den Weg für rein digitale Prozesse zu ebnen. Die fortschreitende Digitalisierung sollte kontinuierlich das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzen, und dadurch bürokratischer Prozesse, vor allem in der Planungs- und Baubranche, flexibler und agiler machen.
Erstmalige Auslegung digitalisieren
Die erstmalige Digitalisierung der Auslegung von Baugenehmigungsverfahren verspricht eine deutliche Beschleunigung der Prozesse. Im Rahmen von Artikel 10 der geplanten Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird vorgeschlagen, die Frist für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu verkürzen. Dabei ist die Forderung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) nach Streichung von § 21 Absatz 3 UVPG für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Hinblick auf die Bedürfnisse aus der Praxis, begründet. Eine einmonatige Frist würde besonders für den Planungssektor einen Vorteil darstellen, da kürzere befristete Prüfungsverfahren die Genehmigungsprozesse nicht unnötig verzögern und dadurch insgesamt effizienter gestalten. Eine entsprechende Verkürzung würde dabei die Qualität der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mindern, da die Nutzung digitaler Instrumente neue Möglichkeiten für eine transparente und effektive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Genehmigungsprozessen eröffnet.
Einheitliche Standards schaffen durch die Harmonisierung des UVPG mit dem EU-Recht
Im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung führt die Angleichung der Nummern 14.7 und 14.8 der Anlage 1 UVPG sowie die entsprechende Anpassung des § 14a UVPG an das Europäische Recht zu einer Harmonisierung und Kohärenz der deutschen Gesetzgebung mit den europäischen Regelungen. Einheitliche Standards und Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen tragen entscheidend dazu bei der Rechtssicherheit und Klarheit im Genehmigungsprozess zu fördern.
Anpassung zu Erlaubnisanforderungswegfall bei unwesentlichen Nutzungen in § 8 WHG
Für eine Prozessdynamisierung in Bereich der Wasserwirtschaft schlägt der BDI einen Ergänzung in § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vor. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und unnötige bürokratische Hürden abzubauen, indem die Änderungserlaubnis für unwesentliche Änderungen entfällt, die keine nachteiligen Auswirkungen auf das Gewässer haben können. Die Einführung dieses Änderungstatbestands im Wasserrecht trägt damit zur Flexibilisierung und Dynamisierung im Bereich der Wasserwirtschaft bei.