Stellungnahme zum Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt
Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer haben am heutigen Tag eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes abgegeben, der im Juni 2024 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegt wurde. Der VBI war in die Ausarbeitung der Stellungnahme eingebunden und trägt die Argumente in vollem Umfang mit. Die hoffentlich bald in Kraft tretenden Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden dazu beitragen, Wohnungen einfacher und kostengünstiger errichten zu können. Durch die geplanten gesetzlichen Regelungen können die Planer ohne Haftungsrisiken einfacher von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen, natürlich unter Beachtung der öffentlich-rechtlich geforderten Sicherheitsstandards.
Der Entwurf des BMJ, der wesentliche Anliegen der Planerorganisationen aufgreift, wird grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten Normen als allgemein anerkannte Regeln der Technik und Ausstattungs- und Komfortnormen, die grundsätzlich keine allgemein anerkannten Regeln der Technik mehr sein sollen, wird unterstützt. Dazu sollte jedoch definiert werden, welche sicherheitsrelevanten Normen und Vorschriften allgemein anerkannte Regeln der Technik sind. Außerdem sollte die Möglichkeit einer Abweichung künftig nicht nur für Gebäudebauverträge, sondern generell für alle Bauverträge eröffnet werden, um alle für den Ingenieurbau wesentlichen Projekte in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen.
Das Gesetzgebungsvorhaben ist ein Signal an die Planungs- und Bauwirtschaft, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen schaffen möchte, um bezahlbaren Wohnraum zu planen und zu bauen. Daneben sei auf eine weitere Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verwiesen, die Leitlinien und Prozessempfehlungen für den Gebäudetyp E vorgelegt haben.
Wir hoffen sehr, dass beide Initiativen von der Praxis aufgenommen und die aktuell laufenden Pilotprojekte in die Fläche getragen werden.