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Umsatzsteuerabsenkung: Praxistipps für Planer

01. Juli 2020

Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise beschlossen haben, gilt seit heute (1. Juli 2020) bis 31. Dezember 2020 die Senkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent sowie des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 auf 5 Prozent.

Dazu gibt es einen ersten Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) sowie ein Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30. Juni zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft. Dieses BMI-Papier ist noch nicht abschließend auf den aktuellen BMF-Anwendungserlass abgestimmt, sondern orientiert sich an einem Schreiben des BMF aus dem Jahr 2009. Eine Anpassung des aktuellen BMI-Merkblatts zur Umsatzsteuerabsenkung ist bereits angekündigt.

Anwendungserlass des BMF

BMI-Erlass für die Bauwirtschaft

BMF-Merkblatt 2009

Auch die von VBI gemeinsam mit BDB, BIngK und BVPI in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorab veröffentlichten Praxishinweise zur zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung beantworten wichtige Fragen aus der Planerpaxis.