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VBI-Positionen zur Europawahl 2024

15. April 2024 | Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland statt

In einer sich immer schneller verändernden Welt steht auch die europäische Union vor immer neuen komplexen Herausforderungen. Die Nachwirkungen der Corona-Krise, die globalen Konflikte, der demographische Wandel und innere antidemokratische Bestrebungen stellen Europa vor große Aufgaben. Politik und Wirtschaft müssen gemeinsame Strategien entwickeln und pragmatische Lösungen finden, die unsere Handlungsfähigkeit sicherstellen. Ein Schlüsselinstrument besteht darin, die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Planungs- und Baubranche zu erhalten und weiter auszubauen.

Der VBI formuliert in seinem Positionspapier zur Europawahl zentrale Forderungen an die europäische Politik zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und Unterstützung der Planungs- und Bauwirtschaft.

In unserer sich stetig wandelnden geopolitischen Umgebung ist eine resiliente und sichere Infrastruktur für Europa von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig erfordert die Mobilitätswende einen Umbau und einen Ausbau der Verkehrswege. Ingenieurunternehmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Planung, dem Bau und der Instandhaltung kritischer Infrastruktur, sie stehen an vorderster Linie, wenn es darum geht, nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die Grundlagen der zivilen und militärischen Sicherheit der Europäischen Union zu gewährleisten.

Brücken
Die strategische Bedeutung von Brücken in Verkehrsnetzen erfordert eine Anpassung der Vorgaben, um einen reibungslosen Fluss von nicht nur zivilen, sondern auch militärischen Gütern zu gewährleisten. Die Richtlinie 2008/114/EG der Europäischen Union zur Identifizierung und zum Schutz kritischer Infrastrukturen konzentriert sich auf den übergeordneten Rahmen zur Identifizierung und zum Schutz von Infrastrukturen, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind. In der Richtlinie selbst werden jedoch keine spezifischen Maßnahmen oder Anforderungen für Brücken oder andere spezifische Arten von Infrastrukturen genannt. Die verbindlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit von Brücken werden im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und der durchgeführten Risikobewertungen festgelegt. Der VBI rät dringend dazu, einen europaweiten Standard zu definieren, um die Mitgliedsstaaten zu verpflichten, die nationale Brückeninfrastruktur entsprechend anzupassen. Dabei muss ein Fokus auf Transportkorridoren gelegt werden, welche sich an den militärischen Vorgaben der EU und NATO richten sollten und uns in die Lage versetzen unsere Bündnispflichten zu erfüllen.

Wasserstoffstrategie
Die ambitionierten Ziele der EU zur Dekarbonisierung können durch die konsequente Nutzung und Erzeugung von Wasserstoff erreicht werden. Die bestehende EU-Gesetzgebung muss konsequent umgesetzt und erweitert werden, um den Bau von Wasserstoffproduktionsanlagen, Speichersystemen und Tankstellen zu unterstützen, einschließlich von Wasserstoffpipelines in und durch Europa. Auf dieser Gesetzgebung aufbauend brauchen wir in Europa ein System für Kohlenstofftransport und -speicherung sowie für die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur für die Kohlenstoffabscheidung.

Versorgungssicherheit
Unsere Städte und Gemeinden sind auf eine zuverlässige Versorgung mit Energie und Wasser angewiesen. Diese essenziellen Komponenten der Infrastruktur sind oftmals unsichtbar und wecken selten das öffentliche Interesse. Um eine sichere Versorgung auch weiterhin gewährleisten zu können, sind nachhaltige Programme für Investitionen in die unterirdische Infrastruktur in Europa wichtig. Um die Modernisierung und Erweiterung dieser grundlegenden Infrastruktur zu sichern, ist es entscheidend einem Investitionsstau vorzubeugen und diesem neben finanzieller Unterstützung auch durch regulatorische Maßnahmen, wie der Erleichterung von Genehmigungsverfahren, entgegenzuwirken.

Der Green Deal der EU zielt darauf ab, bis 2050 Klimaneutralität in Europa zu erreichen und die Wirtschaft nach Nachhaltigkeitskriterien umzugestalten. Dies soll durch eine Reihe von finanziellen Förderprogrammen umgesetzt werden. Es wird dringend empfohlen, die Antragsverfahren für EU-Finanzmittel deutlich zu vereinfachen, um Planungsunternehmen und Bauherren einen effizienten Zugang zu Fördermitteln für nachhaltige und innovative Projekte zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte eine benutzerfreundliche Online- Plattform entwickelt werden, die umfassende Informationen zu allen verfügbaren EU-Förderprogrammen, einschließlich Antragsfristen und erforderlichen Dokumenten, sammelt und bereitstellt. Diese Plattform sollte ein “One-Stop-Shop” sein und könnte zusätzliche interaktive Elemente wie FAQ-Bereiche, Chatbots oder Webinare enthalten, um Nutzer bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Blue Deal
Durch den Klimawandel bedingte Extremwetterereignisse wie Hochwasser oder Trockenperioden stellen auch in Deutschland eine wachsende Bedrohung für die Wasserstraßen und zugehörige Infrastrukturen dar. Maßnahmen zur Anpassung und zum Schutz dieser Infrastrukturen sind daher entscheidend, um die Schifffahrtswege offenzuhalten und zivile Schäden zu minimieren. Bereits jetzt sind deutsche Ingenieurunternehmen mit der Entwicklung vorbildlicher Projekte zum Schutz von Wasserwegen und Ressourcen befasst. Diese umfassen unter anderem die Entsieglung von Flächen, die Konzeption von Schwammstädten sowie innovative Ansätze zur Pegelstandregulierung in Flüssen. Der bevorstehende Blue Deal bietet eine einmalige Gelegenheit, das bisher ungenutzte Potenzial unserer Wasserressourcen für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Die EU muss alle Interessenträger ermutigen, gemeinschaftliche Lösungen zu entwickeln, die zu den Zielen des Blue Deals beitragen. Es ist wichtig, frühzeitig im Gesetzgebungsprozess Fachexperten einzubinden, um innovative Ansätze zu fördern, die sowohl der Umwelt
als auch der Industrie zugutekommen.

Energie – Die Renewable Energy Directive (RED III)
Die ursprüngliche Renewable Energy Directive (2009/28/EC) wurde im Jahr 2009 verabschiedet und setzte für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche nationale Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch fest. Mit der letzten Überarbeitung der Renewable Energy Directive (RED III) hat die EU über den bisherigen Maßstab gehende Ziele vorgegeben. Dazu gehört insbesondere die Vorgabe, bis 2030 den Anteil von Wind-, Solar- und Wasserkraft am Endenergieverbrauch in der EU auf 42,5 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2022 wurden nur 20,8 Prozent des deutschen Brutto-Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt. Zum Erreichen der Vorgaben müsste in Deutschland die jährliche Ausbaurate für erneuerbare Energien im Vergleich zu den vergangenen 10 Jahren etwa verdreifacht werden. Daher ist es unumgänglich, die Vorgaben der RED III zur Umsetzung beschleunigter und effizienter Planungsverfahren auf nationaler Ebene ohne weiteren Verzug einzuführen. Durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Bereitstellung klarer Regeln können sich Ingenieurbüros und Auftraggeber vermehrt auf Innovation und weniger auf die Bewältigung von Bürokratie konzentrieren. Die EU muss die Entbürokratisierung der Planungsverfahren in Mitgliedsstaaten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.

EU-Taxonomie
Als Interessenvertreter im Planungs- und Bausektor erkennen wir die wichtige Rolle der EU-Taxonomie bei der Steuerung unseres Übergangs zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft. Die anspruchsvollen Kriterien der EU-Taxonomie, besonders in Bezug auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, stellen jedoch eine Herausforderung für die Umsetzung in unserem Sektor dar.

Die EU muss die Entwicklung eines robusten Marktes für recycelte und wiederverwendbare Materialien unterstützen und die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Hinblick auf eine integrierte Kreislaufwirtschaft fördern.

Die Planungs- und Bauwirtschaft wächst seit einem Jahrzehnt kontinuierlich und benötigt zunehmend gut ausgebildete Mitarbeiter. Gleichzeitig verschärft sich der generelle Fachkräftemangel durch die demografische Entwicklung immer weiter. Es fehlen immer mehr Ingenieurinnen und Ingenieure in den Planungsbüros, bei den Auftraggebern, in den Behörden und in der Bauindustrie. Es herrscht ein intensiver Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte, wobei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Schwierigkeiten haben, geeignete Talente zu rekrutieren.

Neues Europäisches Bauhaus
Der Fachkräftemangel trifft die europäische und deutsche Wirtschaft in einem hohen Maß. Nur eine stark erweiterte Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ingenieure in der Bauplanungsbranche ist in der Lage, die Fachkräftebindung zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Branche zu erhalten. Auf europäischer Ebene wurde das “Neue Europäische Bauhaus” ins Leben gerufen, um Nachhaltigkeit und Inklusivität zu fördern. Die Initiative soll die Transformation des Bauwesens fördern, um klimaneutrale, ressourceneffiziente und sozial gerechte Gebäude und Städte zu gestalten. Durch die Verknüpfung von Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit soll das Neue Europäische Bauhaus eine Brücke zwischen verschiedenen Disziplinen schlagen und eine inspirierende Plattform für zukunftsweisende Bau- und Designprojekte bieten.

Dabei sollte die Transformation im Bauwesen bereits in der Schule durch Workshops und Lehrpläne erlebbar gemacht werden, um das Interesse an den Berufen im Ingenieurwesen frühzeitig zu wecken. Weitere Anreize für junge Talente können dazu beitragen, sich für eine Karriere in der Bauplanungsbranche zu entscheiden. Nur so ist ein inklusives und vielfältiges Bild des Ingenieurwesens erreichbar, damit sich mehr junge Mädchen und Frauen für die Planungs- und Baubranche für die Bau- und Planungsbranche begeistern.

Gender Equality
Durch die Förderung von Gleichberechtigung können Frauen vermehrt für den Ingenieurberuf begeistert werden, was wiederum dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel in der Branche zu entschärfen. Die Generation Z nimmt eine zunehmende Führungsrolle in diesem Bereich ein, da sie aufgrund ihrer stark progressiven und offenen Einstellung gegenüber sozialen Fragen wie Gleichberechtigung den öffentlichen Diskurs prägt. Eine gesteigerte Akzeptanz und Unterstützung für Frauen in traditionell männlich dominierten Berufsfeldern wie dem Bauingenieurwesen könnte durch Bildung, Aufklärung und gezielte Programme erreicht werden, die darauf abzielen, Stereotypen zu durchbrechen und Chancengleichheit zu fördern. Auf nationaler Ebene setzt sich bereits die Initiative “Klischeefrei” dafür ein, Stereotypen zu durchbrechen und Schülerinnen dazu zu ermutigen, sich für die Ingenieurwissenschaften zu entscheiden. Eine vergleichbare Initiative auf europäischer Ebene wäre äußerst willkommen und könnte dazu beitragen, das Interesse an ingenieurwissenschaftlichen Berufen grenzübergreifend zu fördern und Barrieren abzubauen.

Erasmus
Eine verstärkte finanzielle Unterstützung des Erasmus-Programms würde dazu beitragen, interkulturelle Kompetenz zu verbessern, Fachwissen zu erweitern und internationale Netzwerke aufzubauen, was wiederum die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Planungsbranche in Europa stärken würde.

Die digitale Transformation ermöglicht neue Wege der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette Bau. Durch die Einführung von BIM in der Planungs- und Bauphase stehen die digitalen Zwillinge auch für die Betriebs- und Wiederverwendungsphase bereit. CO2-reduziertes Planen, Bauen und Betreiben von Objekten sowie das zirkuläre Bauen werden damit gestärkt. Dabei ist die Informationssicherheit Grundlage der digitalen Zusammenarbeit, insbesondere dort, wo Unternehmen bei der Entwicklung kritischer Infrastrukturen beteiligt sind. Dabei kommt neben dem Datenschutz und der Datensicherheit, der IT-Sicherheit eine wesentliche Bedeutung zu, um die Schutzziele der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen.

Die Kosten für technische und organisatorische Maßnahmen sind dabei erheblich und es wird zur Regel, dass ausreichende Cyberversicherungen nicht mehr für alle Unternehmen verfügbar sind. Cybersicherheit muss auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erschwinglich bleiben.

Es sollten daher Programme und Initiativen auf der gesamten EU-Ebene initiiert werden, die darauf abzielen, die Kosten für Cybersicherheit für KMU zu reduzieren und den Zugang zu erschwinglichen Cybersicherheitslösungen zu verbessern. Dies kann dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch kleine Unternehmen angemessen geschützt sind.

GAIA-X
Das GAIA-X Ökosystem für die Planungs- und Bauwirtschaft schafft durch seine offenen Schnittstellen und Standards mehr Transparenz, bietet mehr Datensouveränität durch Interoperabilität und Schutz von Rechten, intensiviert damit die Innovationkraft für neue Geschäftsmodelle und fördert damit die europäische Zusammenarbeit. Um den Informationsaustausch in der Wertschöpfungskette Bau zwischen den Stakeholdern des Planens, Bauens und Betreibens zu intensivieren, ist es notwendig, die Schnittstellen weiter zu harmonisieren.

Technologieoffener Ansatz
Technologieoffene Entwicklungen der KI in der Planungs- und Baubranche sind zu begrüßen. Hier liegt ein noch wenig genutztes Potenzial zur Linderung des Fachkräftemangels, weshalb die Beibehaltung und der Ausbau dieses Ansatzes ein wichtiges Element der digitalen Strategie ist.

Deutsche Ingenieure und Ingenieurinnen genießen in der EU und der ganzen Welt einen erstklassigen Ruf für ihre Fachkenntnisse und ihre Fähigkeit, komplexe Herausforderungen zuverlässig und sicher zu bewältigen. Sie übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Daher wird die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen empfohlen. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollen Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können.

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) legt die Regeln für die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union fest. Es ist von zentraler Bedeutung, die zurzeit bestehende Richtlinie dahingehende abzuändern, dass diese die in Deutschland bestehenden einzigartige KMU-Struktur berücksichtigt und so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ingenieure auf dem europäischen Markt anerkennt.

Dabei ist es wichtig, dass Bauingenieure und Bauingenieurinnen weiterhin unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können, sofern sie ihre Leistungen fachlich eigenverantwortlich und unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringen.

Dieser Ansatz ermöglicht es den Ingenieurbüros, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren und gleichzeitig die hohe fachliche Kompetenz und Integrität des Berufsstands zu wahren. Es liegt an den politischen Entscheidungsträgern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zukunft der deutschen Ingenieure in Europa zu sichern.

EU-Vergabe
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bei der Vergabe von Planungsleistungen den nationalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Das jüngst von den Kammern und Verbänden der Planungswirtschaft vorgelegte Gutachten zu einem alternativen Beschaffungskonzept mit der gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen kombiniert mit Fachlosbildung ermöglicht eine KMU-freundliche Vergabe unter Beachtung der Grundsätze der EU-Vergaberichtlinien. Gerade die Vergabe in Fach- und Teillosen stützt und fördert die mittelständischen Strukturen der Planungs- und Bauwirtschaft im Interesse der öffentlichen Hand.

Bürokratieabbau
Viele bürokratische Hürden behindern Unternehmen und treffen besonders den Mittelstand. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken, sind dringende Maßnahmen zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen, Steuerverfahren, Zulassungsverfahren und anderen administrativen Anforderungen erforderlich. Die Strategie der Kommission zum Bürokratieabbau ist zu begrüßen aber ihr Ziel einer Reduzierung um lediglich 25 Prozent reicht auch angesichts ständig neuer Verordnungen nicht aus.

Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen in der gesamten EU sollte durch Verordnungen geregelt werden, die eine Abschaffung jeglicher Schrifterfordernisse und die Anwendung des Once-Only Prinzips für alle Verwaltungsverfahren vorschreiben, wie es bereits in einigen Mitgliedstaaten praktiziert wird. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um einheitliche Standards zu etablieren und die Effizienz sowie Transparenz in der Verwaltung zu verbessern. Zusätzlich muss die Harmonisierung von Gesetzen innerhalb der Mitgliedstaaten vorangetrieben werden, um eine kohärente Rechtsgrundlage zu schaffen und die Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg zu erleichtern. Europäische Verwaltungsvorschriften wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive müssen drastisch gekürzt werden, um Bürokratie zu reduzieren, Innovationen zu fördern und Unternehmen eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Dabei sollte die bereits in Deutschland übliche One-in-two-out Regelung auch auf europäischer Ebene verpflichtende Anwendung finden.