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VBI zum Gebäudeenergiegesetz: Energieberatermonopol vom Tisch

25. Juni 2020

Mit der Annahme des Gebäudeenergiegesetzes GEG hat der Bundestag am 18. Juni das langwierige, vom VBI mit mehreren Stellungnahmen begleitete Gesetzgebungsverfahren endlich abgeschlossen. Der VBI begrüßt, dass das voraussichtlich im Oktober in Kraft tretende Gesetz die VBI-Forderung umsetzt, die zu bestimmten Anlässen vorgeschriebenen Pflichtberatungen allen Anbietern qualifizierter Energieberaterleistungen zugänglich zu machen und nicht einzelne Anbieter zu bevorzugen.

VBI-Präsident Jörg Thiele: „Wir freuen uns, dass der Bundestag unsere Kritik aufgegriffen und den Gesetzentwurf entsprechend korrigiert hat. Die gültige Fassung ermöglicht fairen Wettbewerb und trägt dazu bei, Engpässen und Wartezeiten bei der Energieberatung vorzubeugen.“

Insgesamt jedoch sieht der VBI im nun verabschiedeten GEG eine Chance vertan, die energetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierungen konsequent auf die Erreichung der Klimaziele auszurichten. So bleibt das Gesetz aus VBI-Sicht deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurück. VBI-Präsident Jörg Thiele: „Eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 Prozent wären vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich.“