BGH entscheidet im Mai über Auswirkungen des HOAI-Urteils
Die VBI-Führung wünscht allen Mitgliedern und Partnern des Verbandes ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Die VBI-Geschäftsstelle ist auch 2020 wieder für Sie da. Dazu gehört die aktuelle Information über Branchenthemen und Ereignisse wie das EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 zur Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze.
Selten hat ein Urteil für so viel Aufruhr gesorgt. Die Auswirkungen der Entscheidung auf die Planerpraxis sind nach wie vor umstritten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof mitgeteilt, dass am 14. Mai 2020 über die Frage entschieden wird, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf bestehende Planungsverträge hat, in denen ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes vereinbart wurde und der Planer nachträglich den Mindestsatz einklagt. Zu dieser Frage hatte sich eine divergierende Instanzenrechtsprechung darüber entwickelt, ob die vom EuGH getroffene Feststellung in einem laufenden Zivilrechtsstreit zwischen einem Planer und seinem Auftraggeber unmittelbar zu beachten ist.
Über die Entscheidung des BGH werden wir detailliert berichten.