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Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind verpflichtet, ab dem 17. Dezember 2023 ein internes Hinweisgeberschutzsystem zu betreiben. Das Gesetz erlaubt es auch, ein gemeinsames System zu nutzen. Der VBI hat für die Mitgliedsunternehmen eine gemeinsame Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
Die Funktion der internen Meldestelle soll durch die AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft, Neu-Isenburg erbracht werden, die bereits für den Genossenschaftsverband eine solche Meldestelle eingerichtet hat.
Unser Angebot beinhaltet
Die jährlichen Kosten betragen für Mitgliedsunternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten 1.499,00 Euro und für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigen 1.899,00 Euro, jeweils zzgl. 250,00 Euro einmaliger Einrichtungsgebühr und gesetzlicher Umsatzsteuer. Bitte prüfen Sie bei Vergleichsangeboten, ob die juristische Ersteinschätzung ebenfalls enthalten ist.
Sollten Sie Interesse haben sich an der gemeinsamen internen Meldestelle zu beteiligen so wenden Sie sich an die VBI-Justiziarin RAin Sabine Frfr. von Berchem.
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